Allgemeine Bestimmungen
Gilt ergänzend für alle Vertragstypen (Shop/Kauf, Plattform, Logistik/Projekt)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Bestimmungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Fenyx GmbH, Oranienstraße 183, 10999 Berlin (nachfolgend „Fenyx") und ihren Vertragspartnern.
(2) Sie gelten in Verbindung mit den jeweils einschlägigen Besonderen Bedingungen (Shop/Kauf, Plattform oder Logistik/Projekt). Bei Widersprüchen gehen die Besonderen Bedingungen vor.
(3) Abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden nicht anerkannt, es sei denn, Fenyx hat ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
(4) Gegenüber Unternehmern (B2B) gelten diese Bedingungen auch für künftige Geschäfte, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf, sofern die Bedingungen beim ersten Vertragsschluss wirksam einbezogen wurden.
§ 2 Vertragspartner und Definitionen
(1) Fenyx ist die Fenyx GmbH, Oranienstraße 183, 10999 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 243747 B. Geschäftsführer: Artus Assmann, Carl Lennart Corleissen. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE356653066.
(2) Vertragspartner / Kunde ist jede natürliche oder juristische Person, die mit Fenyx einen Vertrag schließt.
(3) Verbraucher im Sinne dieser Bedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
(4) Unternehmer / Geschäftskunde ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(5) Textform bedeutet eine lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. E-Mail, Brief).
§ 3 Vertragsschluss (allgemein)
(1) Angebote von Fenyx sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch die ausdrückliche Annahme des Angebots durch den Vertragspartner und die Bestätigung durch Fenyx zustande - oder durch die Erbringung der Leistung.
(3) Bestandteil des jeweiligen Vertrages sind neben diesen Allgemeinen Bestimmungen die einschlägigen Besonderen Bedingungen sowie - soweit vorhanden - das schriftliche Angebot oder die Auftragsbestätigung.
§ 4 Preise und Mehrwertsteuer (allgemein)
(1) Alle ausgewiesenen Preise verstehen sich in Euro.
(2) Gegenüber Verbrauchern enthalten die Preise die gesetzliche Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
(3) Gegenüber Unternehmern verstehen sich alle Vergütungen zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(4) Maßgeblich ist der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Preis. Spätere Preisänderungen berühren bereits geschlossene Verträge nicht, es sei denn, in den Besonderen Bedingungen ist ausdrücklich eine Preisanpassungsregelung vereinbart.
§ 5 Haftung
(1) Fenyx haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden - einschließlich solcher, die durch Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen von Fenyx verursacht wurden.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Fenyx nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen.
(4) Schäden, die nicht im Verantwortungsbereich von Fenyx liegen (insbesondere durch unzureichende Mitwirkung des Vertragspartners, fehlerhafte Drittangaben oder höhere Gewalt), begründen keine Haftung von Fenyx.
(5) Weitergehende Haftungsregelungen - insbesondere betragsmäßige Obergrenzen - ergeben sich aus den jeweils einschlägigen Besonderen Bedingungen und gehen dieser allgemeinen Regelung vor.
§ 6 Gewährleistung (Grundregel)
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach den Vorschriften des BGB.
(2) Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Übergabe bzw. Abnahme der Leistung, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Soweit § 377 HGB anwendbar ist, gilt die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht: Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens innerhalb von 7 Werktagen in Textform gegenüber Fenyx anzuzeigen. Unterlässt der Vertragspartner die rechtzeitige Anzeige, gilt die Leistung insoweit als genehmigt und Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
(4) Weitergehende oder abweichende Gewährleistungsregelungen ergeben sich aus den jeweils einschlägigen Besonderen Bedingungen.
§ 7 Datenschutz
(1) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
(2) Nähere Informationen zur Datenverarbeitung entnehmen Sie der jeweils geltenden Datenschutzerklärung von Fenyx, die auf www.fenyx-office.com abrufbar ist.
(3) Soweit Fenyx im Rahmen einer Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, wird - sofern erforderlich - eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) nach Art. 28 DSGVO geschlossen.
§ 8 Vertraulichkeit
Gilt ausschließlich gegenüber Unternehmern (B2B)
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhaltenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei - insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, technische und kaufmännische Daten sowie Preise und Konditionen - vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
(2) Ausgenommen sind Informationen, die (a) bereits öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass die empfangende Partei dagegen verstoßen hat; (b) der empfangenden Partei bereits vor Bekanntgabe bekannt waren; (c) rechtmäßig von Dritten ohne Vertraulichkeitspflicht erhalten wurden; (d) aufgrund gesetzlicher, behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offenzulegen sind.
(3) Die Vertraulichkeitspflicht besteht für die Dauer der Geschäftsbeziehung und für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren nach deren Beendigung fort.
(4) Für Projekte mit erhöhtem Geheimhaltungsbedarf empfiehlt Fenyx den Abschluss einer gesonderten Geheimhaltungsvereinbarung (NDA).
§ 9 Geistiges Eigentum und Urheberrecht
Gilt ausschließlich gegenüber Unternehmern (B2B)
(1) Alle von Fenyx erstellten Inhalte, Werke, Tools, Konzepte und Unterlagen unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Alle Rechte daran verbleiben bei Fenyx, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
(2) Der Vertragspartner erhält ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den für ihn erstellten Leistungsergebnissen - beschränkt auf den vereinbarten Verwendungszweck und die Dauer der Geschäftsbeziehung.
(3) Eine Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung oder sonstige Verwertung ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Fenyx ist unzulässig.
(4) Diese Regelung gilt nicht für den Erwerb körperlicher Gegenstände (z.B. Möbel, Einrichtungsgegenstände) im Rahmen der Shop-/Kaufbedingungen.
§ 10 Haftung für externe Links
(1) Die Website von Fenyx (www.fenyx-office.com) kann Links zu externen Websites Dritter enthalten, auf deren Inhalte Fenyx keinen Einfluss hat.
(2) Für die Inhalte verlinkter externer Seiten übernimmt Fenyx keine Gewähr und keine Haftung. Verantwortlich für die Inhalte externer Seiten ist ausschließlich der jeweilige Anbieter oder Betreiber.
(3) Externe Links werden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße geprüft. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden entsprechende Links umgehend entfernt.
§ 11 Mitwirkungspflichten des Vertragspartners (allgemein)
(1) Der Vertragspartner ist verpflichtet, Fenyx bei der Leistungserbringung in zumutbarem Umfang zu unterstützen.
(2) Dazu gehören insbesondere: die rechtzeitige Bereitstellung benötigter Informationen und Unterlagen; die Benennung entscheidungsbefugter Ansprechpartner; die rechtzeitige Erteilung erforderlicher Freigaben und Genehmigungen.
(3) Mehraufwände, die durch unzureichende, verspätete oder fehlerhafte Mitwirkung des Vertragspartners entstehen, gehen nicht zu Lasten von Fenyx und berechtigen Fenyx zur gesonderten Vergütung sowie zur Anpassung vereinbarter Termine.
§ 12 Höhere Gewalt
(1) Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung oder Verzögerung ihrer vertraglichen Pflichten, soweit diese auf Ereignissen beruht, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle der betreffenden Partei liegen (höhere Gewalt).
(2) Als Ereignisse höherer Gewalt gelten insbesondere: Naturkatastrophen, Pandemien, Streiks, behördliche Maßnahmen, Krieg sowie Ausfälle von Telekommunikations- oder Energieinfrastruktur.
(3) Die betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich in Textform über das Eintreten eines solchen Ereignisses zu informieren und die voraussichtliche Dauer der Beeinträchtigung mitzuteilen.
(4) Dauert die Beeinträchtigung länger als 30 Tage an, ist jede Partei berechtigt, den betroffenen Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, ohne dass Schadensersatzansprüche entstehen. In diesem Fall werden bereits erbrachte Teilleistungen anteilig nach dem Verhältnis der erbrachten zur vereinbarten Gesamtleistung vergütet (pro-rata-Abrechnung). Bereits geleistete Zahlungen, denen keine entsprechende Teilleistung gegenübersteht, sind zurückzuerstatten.
§ 13 Änderungen dieser Bedingungen
(1) Fenyx behält sich vor, diese Allgemeinen Bestimmungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies sachlich gerechtfertigt ist (z.B. bei Gesetzesänderungen oder Erweiterung des Leistungsangebots).
(2) Änderungen werden dem Vertragspartner in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Vertragspartner nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen.
(3) Auf das Widerspruchsrecht und die Folgen des Schweigens wird in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hingewiesen.
(4) Im Falle eines Widerspruchs ist Fenyx berechtigt, den betroffenen Vertrag mit angemessener Frist zu kündigen.
§ 14 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Unternehmern ist, soweit gesetzlich zulässig, Berlin.
(3) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
§ 15 Salvatorische Klausel
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(2) An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung; soweit eine solche nicht besteht, gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Stand: Juni 2026 | Fenyx GmbH
Besondere Bedingungen (Downloads)
Ergänzend zu diesen Allgemeinen Bestimmungen gelten je nach Vertragsart die folgenden Besonderen Bedingungen. Sie stehen als PDF zum Download bereit:
Plattform-Servicebedingungen (PDF)